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Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Einkünfte - die zwar einen nebeneinkunftsähnlichen Charakter annehmen - trotzdem einer Haupteinkunftsart zugerechnet werden, soweit sie mit dieser im Zusammenhang stehen. In diesem Fall werden sie also nicht der Nebeneinkunftsart zugeteilt.

Daneben hat das Subsidiaritätsprinzip auch eine gesellschaftliche und politische Bedeutung, siehe Wikipedia.

Quellentheorie[]

Das Subsidiaritätsprinzip ist eng mit der Quellentheorie verbunden, welche die Begriffe Haupt- und Nebeneinkünfte definiert. Zu den Nebeneinkünften zählen laut Definition

als Haupteinkünfte werden somit

definiert.

Beispiel[]

Der Gewerbebetrieb von Otto Meier hat Kapitalanlagen in seinem Betriebsvermögen. Herr Meier muss dieses Kapitalvermögen in seiner Steuererklärung also der Anlage G zuordnen. Hier greift das Subsidiaritätsprinzip.

Gleichzeitig hat Otto Meier aber noch Zinseinkünfte aus seiner privaten Kapitalanlage erzielt. Diese können keiner der oben genannten Haupteinkünfte zugerechnet werden und fallen somit unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Otto Meier muss also auch die Anlage KAP ausfüllen.

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