Als Steuerpflichtiger wird, gemäß §33 Abs. 1 AO, bezeichnet
- wer eine Steuer schuldet (Steuerschuldner),
- wer für eine Steuer haftet (Haftung (Steuerrecht)),
- wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen (Steuerzahler) hat z. B. Arbeitgeber,
- wer eine Steuererklärung abzugeben hat,
- wer Sicherheit zu leisten hat,
- wer Bücher und Aufzeichnungen zu führen (Buchführungspflicht) hat oder
- wer andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.